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   OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2023 - 4 LA 10/23   

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OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2023 - 4 LA 10/23 (https://dejure.org/2023,265)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.01.2023 - 4 LA 10/23 (https://dejure.org/2023,265)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Januar 2023 - 4 LA 10/23 (https://dejure.org/2023,265)
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    Dublin III-VO Art. 9; Dublin III-VO Art. 20 Abs. 3
    Auffangzuständigkeit bei Erhalt des internationalen Schutzes einer Familie eines minderjährigen Kindes in einem anderen Mitgliedstaat; Zustimmung der betreffenden Personen zur Übernahme durch den Mitgliedstaat

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 01.08.2022 - C-720/20

    Ein Antrag eines Minderjährigen auf internationalen Schutz darf nicht mit der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2023 - 4 LA 10/23
    Auf eine Zustimmung der betreffenden Personen zur Übernahme durch den Mitgliedstaat, der der Familie bereits internationalen Schutz gewährt hat, kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 9 Dublin III-VO nicht an (vgl. EuGH, Urt. v. 01.08.2022 C-720/20 juris Rn. 40 ff.).

    In Anbetracht des eindeutigen Wortlauts könne von der Anforderung einer schriftlichen Kundgabe des Wunsches der betreffenden Personen nicht abgewichen werden (EuGH, Urt. v. 01.08.2022 - C-720/20 - juris Rn. 30 ff., 40 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2018 - A 4 S 544/18

    Unzulässigkeit des Asylantrags eines in Deutschland geborenen Kindes von im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2023 - 4 LA 10/23
    Denn anders als etwa der VGH Mannheim in dem von der Beklagten zitierten Beschluss (v. 14.03.2018 - A 4 S 544/18 -), vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des bisher für Dublin-Verfahren zuständigen 1. Senats des hiesigen Oberverwaltungsgerichts, lehnt das Verwaltungsgericht eine direkte, erweiternde oder auch analoge Anwendung des Art. 20 Abs. 3 Dublin III-VO ausdrücklich ab (vgl. dazu OVG Schleswig, Urt. v. 07.11.2019 - 1 LB 5/19 - juris Rn. 35 ff. und Beschl. v. 25.06.2020 - 1 LB 9/20 - juris Rn. 31 ff.) und hatte sich deshalb auch nicht objektiv nach dem gegebenen Begründungszusammenhang - wie aber der VGH Mannheim - mit der Frage zu befassen, ob die Spezialnorm des Art. 20 Abs. 3 Dublin III-VO die allgemeine Regelung des Art. 9 Dublin III-VO verdrängt oder letztere jedenfalls einschränkend auszulegen ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.11.2019 - 1 LB 5/19

    Asylantrag eines in Deutschland geborenen Kindes von im Dublin-Ausland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2023 - 4 LA 10/23
    Denn anders als etwa der VGH Mannheim in dem von der Beklagten zitierten Beschluss (v. 14.03.2018 - A 4 S 544/18 -), vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des bisher für Dublin-Verfahren zuständigen 1. Senats des hiesigen Oberverwaltungsgerichts, lehnt das Verwaltungsgericht eine direkte, erweiternde oder auch analoge Anwendung des Art. 20 Abs. 3 Dublin III-VO ausdrücklich ab (vgl. dazu OVG Schleswig, Urt. v. 07.11.2019 - 1 LB 5/19 - juris Rn. 35 ff. und Beschl. v. 25.06.2020 - 1 LB 9/20 - juris Rn. 31 ff.) und hatte sich deshalb auch nicht objektiv nach dem gegebenen Begründungszusammenhang - wie aber der VGH Mannheim - mit der Frage zu befassen, ob die Spezialnorm des Art. 20 Abs. 3 Dublin III-VO die allgemeine Regelung des Art. 9 Dublin III-VO verdrängt oder letztere jedenfalls einschränkend auszulegen ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.04.2015 - 2 LA 39/15

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache in Asylverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2023 - 4 LA 10/23
    Darzulegen sind die konkrete Frage, ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre Klärungsfähigkeit und ihre allgemeine Bedeutung (OVG Schleswig, Beschl. v. 13.04.2015 - 2 LA 39/15 -, juris Rn. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 LB 9/20

    Asylantrag eines in Deutschland geborenen Kindes von im Dublin-Ausland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2023 - 4 LA 10/23
    Denn anders als etwa der VGH Mannheim in dem von der Beklagten zitierten Beschluss (v. 14.03.2018 - A 4 S 544/18 -), vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des bisher für Dublin-Verfahren zuständigen 1. Senats des hiesigen Oberverwaltungsgerichts, lehnt das Verwaltungsgericht eine direkte, erweiternde oder auch analoge Anwendung des Art. 20 Abs. 3 Dublin III-VO ausdrücklich ab (vgl. dazu OVG Schleswig, Urt. v. 07.11.2019 - 1 LB 5/19 - juris Rn. 35 ff. und Beschl. v. 25.06.2020 - 1 LB 9/20 - juris Rn. 31 ff.) und hatte sich deshalb auch nicht objektiv nach dem gegebenen Begründungszusammenhang - wie aber der VGH Mannheim - mit der Frage zu befassen, ob die Spezialnorm des Art. 20 Abs. 3 Dublin III-VO die allgemeine Regelung des Art. 9 Dublin III-VO verdrängt oder letztere jedenfalls einschränkend auszulegen ist.
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